Fotos trotz neuer Drohnenverordnung
Luftaufnahmen trotz neuer Drohnenverordnung!
Im April diesen Jahres (2017) trat die von Alexander Dobrindt angestoßene sogenannte „Neue Drohnenverordnung“ in Kraft. Viele Punkte wurden neu geregelt, was die Planung von Flugeinsätzen für uns in den meisten Fällen aufwändiger gestaltet. Größtes Handicap ist, dass für Überflüge über Wohngrundstücke vom jeweiligen Eigentümer eine Erlaubnis einzuholen ist. In dicht bebautem Gebiet ist das quasi unmöglich. Allein schon das Herausfinden des Eigentümers wird in vielen Fällen schon unmöglich sein, seine Kontaktdaten recherchieren und ihn mit positivem Ausgang erreichen unwahrscheinlich, da er in der Regel kein Interesse an unseren Genehmigungsanfragen hat.
Wir fotografieren dein Objekt trotzdem! Ist der Einsatz der Drohne nicht möglich oder der Genehmigungsaufwand nicht realistisch, greifen wir auf gute alte Technik zurück: Flugzeug oder Helikopter. Je nach Adresse der Shooting-Location müssen diese Aufnahmen gar nicht so viel teuerer sein wie Aufnahmen mit der Drohne. Die Perspektive wird natürlich eine andere: Die Flughöhe ist größer und das eingesetzte Objektiv ist ein Tele-Zoom 70-200mm. Ausnahme-Genehmigungen für sehr geringe Flughöhen sind auch hier möglich.
Wir finden heraus, welche Technik am sinnvollsten zum Einsatz kommt. Melde dich bei uns für eine schnelle Bearbeitung bitte mit folgenden Angaben:
- Objekt-Adresse und
- idealerweise GoogleEarth-Screenshot mit markiertem Objekt
- per Email an: airmail@flymotions.com
Allgemeine Informationen zu unseren Luftaufnahmen findest du hier.
Dein FLYMOTIONS Team